Verkehrs- und Haftpflichtrecht


Kreuzung

Das Verkehrs- und Haftpflichtrecht befasst sich insbesondere mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Unfällen im Straßenverkehr sowie des täglichen Lebens, selbstverständlich aber auch mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter.

 

Unfälle im täglichen Leben werden häufig durch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten Dritter bestimmt. Diese Verkehrssicherungspflichtverletzungen beschränken sich nicht auf den Zustand von Straßen (Schlaglöcher) oder das Umstürzen von Bäumen bzw. das Herabfallen von Ästen und die Glatteisunfälle, sondern auch auf alle anderen Schadensereignisse, die nicht ausschließlich selbst verschuldet wurden.

 

Neben den unmittelbaren Schäden wie Reparaturkosten etc. werden weitere Schadensersatzansprüche wie Nebenkostenpauschale, Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung, Verdienstausfall oder auch Schmerzensgeld, häufig nur auf ausdrückliches Drängen gezahlt.

 

Bei besonders schwerwiegenden Gesundheitsschäden kommen aber auch Ansprüche wegen eines sog. Haushaltsführungsschadens in Betracht.

 

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: RA Detlef Schneider (Fachanwalt für Verkehrsrecht)