Herzlich Willkommen!


Seit 1990 stehen wir Ihnen mit kompetenter und engagierter Beratung in rechtlichen Fragen zur Seite. 

 

Wir bieten unseren Mandanten und Mandantinnen sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung schwerpunktmäßig in folgenden Rechtsgebieten:

Unser Anspruch ist es, für Sie klare und praktikable Lösungen zu entwickeln. Dabei begleiten wir Sie von der ersten rechtlichen Einschätzung über Verhandlungen bis hin zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Interessen im gerichtlichen Verfahren.

 

Um es mit George Bernard Shaw zu sagen: 

 

"Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedes Mal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch."

 

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Aktuelle Entscheidungen

Ordnungswidrigkeitenrecht

Speicherung von Rohmessdaten bei Blitzern

Das Saarländisches Oberlandesgericht hat entschieden, eine zentrale Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof vorzulegen: Ob Geschwindigkeitsmessungen ohne gespeicherte Rohmessdaten gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.

Hintergrund ist, dass Betroffene die Messung ohne diese Daten nicht überprüfen können, obwohl deren Speicherung technisch möglich wäre.

Der Bundesgerichtshof soll klären, ob solche Messergebnisse deshalb einem Beweisverwertungsverbot unterliegen und nicht verwendet werden dürfen (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.04.2025, Az.: 1 Ss (OWi) 112/24).

Die Entscheidung ist von großer praktischer Bedeutung für zahlreiche laufende Bußgeldverfahren im Straßenverkehr.

 

Strafrecht

Unterschieben von Gras durch Polizeibeamten

Ein Polizist hatte im Rahmen eines Einsatzes Drogen bei einer kontrollierten Person platziert. Vom Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 StGB wurde er jedoch vom Amtsgericht Mannheim freigesprochen (Urteil vom 10.12.2025, Az.: 5 Ls 2090 Js 19522/24). Das Gericht konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass der Beamte tatsächlich manipulativ gehandelt hatte. Aufgrund dieser Beweislage erfolgte ein Freispruch. Das Urteil zeigt die hohen Anforderungen an den Nachweis von Fehlverhalten im Strafverfahren gegen Amtsträger.

Verkehrsrecht

Ersatzfähigkeit von Kfz-Reparaturkosten im Falle des sog. Werkstattrisikos

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei Kfz-Unfällen grundsätzlich der Schädiger das sogenannte Werkstattrisiko trägt, also auch überhöhte oder sogar nicht ausgeführte Reparaturpositionen ersetzen muss, solange der Geschädigte kein eigenes Verschulden trifft.

Der Geschädigte darf dabei auf die Fachkompetenz der Werkstatt vertrauen und muss weder die Rechnung überprüfen noch vorab ein Gutachten einholen.

Ist die Rechnung noch nicht bezahlt, kann der Geschädigte Ersatz jedoch nur als Zahlung direkt an die Werkstatt verlangen und nicht an sich selbst (BGH, Urteile vom 16.01.2024, Az.: VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 253/22, VI ZR 266/22 und VI ZR 51/2).