Die Regelungen des Familienrechts setzen bereits an, bevor und unabhängig davon, ob eine Familie zu Stande kommt. Das Familienrecht definiert u.a. die Fragen der Mutter- und Vaterschaft.
Es regelt Ansprüche der Kinder wie Unterhalt und Umgangsrecht, und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Aber auch die Eltern können eigene Unterhaltsansprüche haben. Ist eine Ehe gescheitert, wird das Familiengericht auf Antrag eines Ehepartners die Ehe scheiden - oftmals ein langer, konfliktbeladener Weg.
Bei gemeinsamen Kindern ist zu klären, wo diese nach der Scheidung leben bzw. wie die elterliche Sorge ausgeübt werden soll. Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes ist zu ermitteln und festzusetzen.
Häufige Streitigkeiten zwischen den Eheleuten gibt es darüber hinaus bei:
Hat ein Ehepartner in der Ehe (z.B. wegen Betreuung von Kindern) nicht gearbeitet und damit keine Rentenanwartschaften erworben, wird das Gericht ihm im Rahmen des Versorgungsausgleiches Anwartschaften des anderen Partners übertragen.
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