Die Strafverteidigung erstreckt sich neben den Vorwürfen im Zusammenhang mit den Delikten im Straßenverkehr (fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht oder Trunkenheit) auf alle Vorwürfe, die Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens sind. Im Einzelfall sollte ein Verteidiger stets dazu konsultiert werden, inwieweit eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist. Zur Vermeidung von später nicht mehr zu korrigierenden Nachteilen sollte überlegt werden, ob die anwaltliche Beratung nicht schon vor einer Vernehmung bei der Polizei erforderlich ist.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst selbstverständlich überwiegend die Vertretung wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere wegen Geschwindigkeitsverstößen und im Zusammenhang mit Unfällen. Häufig weisen die vermeintlich sicheren Geschwindigkeitsmessungen dann bei näherer Prüfung doch Auffälligkeiten und Fehler auf. Aber auch alle anderen Ordnungswidrigkeiten, die in einer fast unübersichtlichen Vielzahl von Einzelgesetzen sanktioniert sind, können eine anwaltliche Vertretung erforderlich machen.
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