Das Beamtenrecht ist grundsätzlich umfassend durch Gesetze ausgestaltet und unterscheidet sich insoweit vom Arbeitsrecht. Im Bereich des Disziplinarrechts als Teil des Dienstrechts vertreten wir Beamte und Beamtinnen, denen insbesondere die Verletzung einer Dienstpflicht vorgeworfen wird.
Im Bereich des Beamten- und Disziplinarrechts kooperieren wir mit Prof. Dr. Guido Fickenscher (Professor an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, Oranienburg).
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Rechtsanwälte Schneider
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