Überblick zum Punktesystem für Verkehrsverstöße

Was wird eingetragen?

 

Nicht jeder Verstoß führt zu Punkten in der Verkehrssünderkartei. Verwarnungen bis 55,– € bleiben immer unberücksichtigt. Es werden auch nur solche Verstöße eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Sie sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) abschließend genannt. Verstöße gegen Umweltzonen, Sonntags-fahrverbote oder Kennzeichenvorschriften sind dort nicht aufgelistet und bleiben – unabhängig von der Bußgeldhöhe – ohne Punkte. Das gilt auch für das Überschreiten der Lenk- und Ruhezeiten sowie für Verstöße, die im Ausland begangen und dort geahndet wurden.

 

   

Wie viele Punkte gibt es?

 

Die Punktezahl richtet sich nach der Schwere der Tat:

  • Ordnungswidrigkeit  -  1 Punkt
  • Grobe Ordnungswidrigkeit  mit Regelfahrverbot  -  2 Punkte
  • Straftat  -  2 Punkte
  • Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis  -  3 Punkte

Punktebewertung und Tilgungsfrist stehen in einer engen Beziehung:

  • Tat mit 1 Punkte  -  2 ½ Jahre
  • Tat mit 2 Punkten  -  5 Jahre
  • Tat mit 3 Punkten  -  10 Jahre

Diese Fristen sind starr, d.h. sie verlängern sich nicht dadurch, dass eine weitere Tat begangen wird. Jede Eintragung wird nach Ablauf der Frist automatisch getilgt.

 

   

Welche Rechtsmittel gibt es?

 

Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung kann sowohl gegen einen Bußgeldbescheid als auch gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt werden. Andernfalls tritt Rechtskraft ein. Wurde Widerspruch eingelegt, ergeht eine Entscheidung des Gerichts, sofern die Behörde diesem Rechtsmittel nicht stattgibt oder der Betroffene den Einspruch nicht vorher zurücknimmt.

 

   

Welche Maßnahmen drohen?

 

Die Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems sind abgestuft:

  • 1 – 3 Punkte  -  Vormerkung
  • 4 – 5 Punkte  -  Ermahnung
  • 6 – 7 Punkte  -  Verwarnung
  • Ab 8 Punkte  -  Entziehung der Fahrerlaubnis

Eine neue Fahrberechtigung darf frühestens nach Ablauf von 6 Monaten erteilt werden, sofern der Betroffene nachgewiesen hat, dass er wieder geeignet ist (durch eine positive medizinische-psychologische Untersuchung, MPU).

 

   

Wie werden Punkte abgebaut?

 

Wer 1 bis 5 Punkte hat, kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen (einmal in 5 Jahren möglich). In Kleingruppen beim Fahrlehrer und in Einzelsitzungen beim Psychologen sollen die Hintergründe der Verkehrsverstöße geklärt und eine nachhaltige Verhaltensänderung bewirkt werden.