Winterreifenpflicht

Die Ausrüstung des Fahrzeugs ist nach der StVO an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören bei winterlichen Wetterverhältnissen (Glatteis, SChneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) insbesondere geeignete Reifen und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht gibt es hingegen nicht. Als Winterreifen gelten alle M+S Reifen sowie Ganzjahresreifen. Das Fahren ohne Winterbereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Kommt es durch die fehlende Winterbereifung zu einer Verkehrsbehinderung, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und es gibt 1 Punkt. Zudem wird bei Unfällen mit Sommerreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen eine Kürzung der Versicherungsleistung riskiert!