Arbeitsrecht


Vertrag Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Erste Probleme können bereits auftreten bei der Frage, ob bzw. zu welchen Bedingungen ein Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen ist. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sind wechselseitig die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Häufig kommt es zu Auseinandersetzungen bei:

  • unpünktlicher Zahlung der geschuldeten Vergütung bzw. bzgl. ihrer Höhe
  • Überstunden
  • Art und Umfang der Tätigkeit
  • Umfang und Zeitpunkt des Urlaubsanspruches
  • Schadenersatzansprüchen, und zwar sowohl auf Seiten der ArbeitnehmerInnen als auch seitens der ArbeitgeberInnen
  • Arbeitsunfähigkeit von ArbeitnehmerInnen und den damit verbundenen Pflichten und Ansprüchen

Endet das Arbeitsverhältnis durch Kündigung (auf ArbeitgeberInnenseite), ist zu prüfen, ob die Kündigung rechtlichen Bestand hat. Die meisten arbeitsgerichtlichen Verfahren haben diese Problematik zum Gegenstand. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses sind aber in jedem Fall auch die ggf. noch bestehenden Ansprüche (Vergütung, Urlaub, Zeugnis) zu prüfen und geltend zu machen.

 

Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei: RAin Kay Schneider