Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Erste Probleme können bereits auftreten bei der Frage, ob bzw. zu welchen Bedingungen ein Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen ist. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sind wechselseitig die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Häufig kommt es zu Auseinandersetzungen bei:
Endet das Arbeitsverhältnis durch Kündigung (auf ArbeitgeberInnenseite), ist zu prüfen, ob die Kündigung rechtlichen Bestand hat. Die meisten arbeitsgerichtlichen Verfahren haben diese Problematik zum Gegenstand. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses sind aber in jedem Fall auch die ggf. noch bestehenden Ansprüche (Vergütung, Urlaub, Zeugnis) zu prüfen und geltend zu machen.
Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei: RAin Kay Schneider
Rechtsanwälte Schneider
Gustav-Adolf-Straße 147
13086 Berlin
Tel. 030 47 90 96 - 0
Fax 030 47 90 96 - 11
in Kooperation mit Prof. Dr. Guido Fickenscher
und Rechtsanwalt Oliver Tölle
Sie erreichen uns zu folgenden Bürozeiten:
Montag
08:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Dienstag
08:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Donnerstag
08:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Freitag
08:00 - 12:00