Im Bereich des Reiserechts werden von uns Ansprüche geprüft und durchgesetzt, die vor, während oder auch noch nach einer Reise entstehen können.
Neben den einzelnen nationalen Gesetzen spielen vor allem europäische Vorschriften eine immer größere Rolle. So hat die EU mit der Fluggastrechteverordnung die Rechte von Passagieren insbesondere bei Verspätungen, Nichtbeförderung und Annulierung eines in dem Gebiet EU durchgeführten Fluges geregelt.
Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises können aber auch bestehen, wenn Ihr Gepäck verloren gegangen ist oder die gebuchte Unterkunft doch nicht den Versprechungen des Reiseveranstalters entsprochen hat. Zum Teil bestehen zudem umfangreiche Informationspflichten, deren Verletzung wiederum Rechte des Reisenden begründen.
Egal, ob Pauschal- oder Individual-, ob Flug-, Bahn-, Schiffs- oder Busreise, in vielen Fällen kann für den erlittenen Ärger zumindest eine finanzielle Kompensation erreicht werden.
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Rechtsanwälte Schneider
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in Kooperation mit Prof. Dr. Guido Fickenscher
und Rechtsanwalt Oliver Tölle
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