Gefahr bei Kautionsrückzahlung

Die Rückzahlung Ihrer Kaution kann im Falle eines Wechsels des Vermieters durch den Verkauf des Hauses ernsthaft gefährdet sein!

 

Der neue Eigentümer tritt zwar in das bestehende Mietvertragsverhältnis ein, haftet für die Rückzahlung der Kaution jedoch nur dann, wenn ihm diese Kaution ausgehändigt wurde oder er gegenüber dem vorhergehenden Eigentümer die Verpflichtung zur Rückzahlung der Kaution übernommen hat. Deshalb ist die Anlage der Mietsicherheit (Kaution) besonders wichtig.

 

Es ist darauf zu achten, dass diese zumindest getrennt vom Vermögen des Vermieters bzw. Eigentümers verwahrt wird. Es empfiehlt sich hier die Einrichtung eines Sparbuches oder Mietkautionskontos, über welches der Vermieter bzw. Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen verfügen darf. Zwar lässt sich auch dadurch keine hundertprozentige Sicherheit erreichen, der Vermieter bzw. Eigentümer würde sich im Falle eines treuwidrigen Zugriffs nicht nur erstattungspflichtig, sondern auch strafbar machen.

 

Im Falle eines Verkaufes des Hauses sollte deshalb beim Erwerber hinsichtlich der Übergabe der Kaution nachgefragt werden. Wurde die Kaution nicht übergeben bzw. übernommen, sollten die Ansprüche gegen den vorangegangenen Eigentümer, einschließlich der Aufforderung, die Kaution unverzüglich an den Erwerber zu übergeben, mit Nachdruck geltend gemacht werden.